Ab dem 1. Juli 2025 wird der IKT-Minimalstandard für Gasversorger in der Schweiz gesetzlich verpflichtend. Grundlage ist die G1008, die praxisnahen Massnahmen bietet, um Cyberangriffen vorzubeugen, Schwachstellen zu beheben und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Nutzen Sie die Zeit, um jetzt aktiv zu werden und die Anforderungen stressfrei zu erfüllen.
Digitalisierung erfordert mehr Schutz für Gasversorger
Die Digitalisierung macht die Gasversorgung anfälliger für Cyberangriffe, mit potenziell gravierenden Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft. Um diesen Risiken entgegenzuwirken, verpflichtet eine Bundesverordnung ab dem 1. Juli 2025 alle Gasversorger in der Schweiz, den IKT-Minimalstandard umzusetzen.
Was ist der IKT-Minimalstandard?
Der IKT-Minimalstandard definiert grundlegende Anforderungen an die Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen. Entwickelt vom Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL), bietet er Unternehmen einen klaren Leitfaden, um Risiken zu minimieren und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Für die Gasversorgung wurde dieses Regelwerk in Form der G1008 entwickelt. Diese praxisorientierten Massnahmen, erstellt durch eine Arbeitsgruppe aus BFE, BWL, SVGW, VSG und Branchenvertretern, helfen Gasversorgern, Cyberangriffe abzuwehren, Schwachstellen zu beheben und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Die G1008 basiert auf dem international anerkannten NIST Cybersecurity Framework und umfasst 108 konkrete Massnahmen, die je nach Schutzniveau auf die Grösse und Komplexität des jeweiligen Gasversorgers abgestimmt sind.
Wer ist betroffen?
Die Regelung gilt für alle Gasversorger in der Schweiz, die zur kritischen Infrastruktur zählen. Auch Dienstleister mit sicherheitsrelevanten Leistungen können in die Verantwortung genommen werden, da sie häufig in die Sicherheitsanforderungen ihrer Auftraggeber eingebunden sind. Diese Vorgaben zeigen, wie wichtig Cybersicherheit entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Gasversorgung ist.
Schutzniveaus: Cybersicherheit nach Mass
Um sicherzustellen, dass die Massnahmen angemessen und effizient sind, berücksichtigt die G1008 die Grösse und Komplexität der Gasversorger und teilt sie in drei Schutzniveaus ein:
Diese abgestufte Herangehensweise sorgt dafür, dass die Massnahmen je nach Risiko und Unternehmensgrösse angemessen und umsetzbar bleiben.
Was heisst das für Ihr Unternehmen?
Um den IKT-Minimalstandard zu erfüllen, müssen Gasversorger ihre IT-Systeme und Prozesse bis Juli 2025 anpassen. Dazu gehören insbesondere folgende Massnahmen:
Warum jetzt mit den Vorbereitungen starten?
Die Umsetzung der Anforderungen erfordert eine frühzeitige und sorgfältige Planung. Wer jetzt handelt, identifiziert Schwachstellen rechtzeitig und sorgt für eine sichere Umsetzung – bevor Probleme auftreten.
So setzten Sie die Anforderungen um
Die Umsetzung des IKT-Minimalstandards gelingt durch diese Schritte:
Wie FortIT Sie unterstützen kann
Mit FortIT an Ihrer Seite sind Sie bestens auf die neuen Anforderungen vorbereitet. Unsere Dienstleistungen umfassen:
Strategische Beratung: Individueller Sicherheitsstrategien und Massnahmen.
Security-Assessments: Schwachstellenanalyse mit klaren Handlungsempfehlungen.
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Umsetzungsbegleitung: Unterstützung bei der Implementierung und Vorbereitung auf Audits.
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